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Vorstand/Beschluss/B2017-008

8 Bytes hinzugefügt, 10:50, 25. Jan. 2017
Anmerkung
4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe
soll noch mit in den Haushaltsplan aufgenommen werden:
 :Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).
Davon entfallen:
- * auf die Landesliste: bis zu 5.000 €- * auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 € :Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.  :Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.  :[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 09:49, 25. Jan. 2017 (CET)
== Abstimmung ==
2.498
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