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Änderungen
→Datenschutz
===Standpunkt Landesverband:===
In der heutigen Zeit muss so schnell wie möglich ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschiedet werden. Das BDSG reicht dafür nicht aus. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Angestellten geschützt werden. Dies muss regelmäßig überprüft werden. Regelungen erfordern eine Informationspflicht an geeignete Stellen (Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter etc.). Diese Stellen müssen loyal und unabhängig sein (Kündigungsschutz?). Bei Maßnahmen der Kontrolle (Überwachung) erfolg eine Dokumentationspflicht, die jederzeit nachvollziehbar sein muss. Dies könnte ähnlich der ISO-Zertifizierung in unregelmäßigen, nichtangekündigten Überprüfungen durch ein Kontrollorgan überprüft werden. Wenn Maßnahmen abgeschlossen sind, besteht eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern.
Bei Missachtung muss es wirksame Strafen geben!
Beweis, warum das BDSG nicht ausreicht!!!
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwaltswoche/155894/die-zulaessigkeit-des-kontonummern-abgleichs-der-deutschen-bahn-ag-ein-beitrag-von-diller