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== Antwort ==
:Hallo Andreas,
:vielen Dank für deine Fragen.
:Zu Frage 2 „Auf welcher rechtlichen Grundlage (Beschluss/Beschlüsse) des Landesvorstandes erfolgten die Ausgaben?“ kann der Landesvorstand direkt antworten.
:Der am 24.01.2017 vom Landesschatzmeister aufgestellte und am 26.01.2017 durch Vorstandsbeschluss
:• https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008
:festgestellte Haushaltsplan 2017 der Piratenpartei Brandenburg
:• https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/e/e8/Haushaltsplan_2017.pdf
:weist unter der Position 4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe einen Planansatz in Höhe von 27.500 € aus. Davon waren 25.000 € für Öffentlichkeitsarbeit im Wahlkampf vorgesehen.
:In den verbindlichen Erläuterungen zu ausgewählten Positionen wird zu 4 A 2 c ausgeführt: Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).Davon entfallen:
:• auf die Landesliste: bis zu 5.000 €
:• auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €.
:'''Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.'''
:Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.
VG
Thomas
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[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]