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Vorstand/Anfragen/Nr-00199

1.530 Bytes hinzugefügt, 15:54, 14. Okt. 2017
Antwort
== Antwort ==
:Hallo Andreas,
:vielen Dank für deine Fragen.
:Zu Frage 2 „Auf welcher rechtlichen Grundlage (Beschluss/Beschlüsse) des Landesvorstandes erfolgten die Ausgaben?“ kann der Landesvorstand direkt antworten.
:Der am 24.01.2017 vom Landesschatzmeister aufgestellte und am 26.01.2017 durch Vorstandsbeschluss
:• https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008
:festgestellte Haushaltsplan 2017 der Piratenpartei Brandenburg
:• https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/e/e8/Haushaltsplan_2017.pdf
:weist unter der Position 4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe einen Planansatz in Höhe von 27.500 € aus. Davon waren 25.000 € für Öffentlichkeitsarbeit im Wahlkampf vorgesehen.
:In den verbindlichen Erläuterungen zu ausgewählten Positionen wird zu 4 A 2 c ausgeführt: Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).Davon entfallen:
:• auf die Landesliste: bis zu 5.000 €
:• auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €.
:'''Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.'''
:Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.
Antwort bitte :Die anderen Fragen wurden am 11.10.2017 an die zuständigen Koordinatoren der AG TF Wahlkampf per Mail mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung weitergeleitet. Sobald die Antworten vorliegen, werden sie natürlich auch hier rein!veröffentlicht.
VG
Thomas
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[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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