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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2017-09-20

3 Bytes hinzugefügt, 20:29, 19. Okt. 2017
Art. 1: Allgemeines
===Art. 1: Allgemeines===
:1.) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes Brandenburg und arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Landesverband und zu relevanten Themen zumindest über die parteiinternen Mailinglisten zu veröffentlichen. :2.) Es gelten die §§ 17 bis 20 der Landessatzung in Verbindung mit dieser Geschäftsordnung.:3.) Die Geschäftsordnung kann jederzeit auf Antrag in einer Landesvorstandssitzung geändert werden.
===Art. 2: Der Vorstand===
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