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Diskussion
§5b, erste Fassung (Landesparteitag beschließt über Aufgliederung) befürworte ich prinzipiell. Eine Erläuterung, wer die notwendige Urabstimmung der Gliederungsmitglieder organisiert, wenn kein Gliederungsvorstand mehr existiert, sind noch notwendig. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 09:50, 8. Dez. 2017 (CET)
Für die Urabstimmung gelten die Regelungen in § 26 der Landessatzung entsprechend.[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]]) 
==== Argument 1 ====
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