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Neuer Abschnitt →Erstattung von Reisekosten zum Bundesparteitag 2018.1 (2018-08)
Der derzeitige Vorstand führt sein Amt nur kommissarisch aus und muss umgehend eine Hauptversammlung zur Neuwahl eines Vorstandes einberufen. Auf Grund der satzungsgemäßen Ladungsfrist von 3 Wochen ist der früheste Termin das Wochenende 9./10.06.2018. Hier findet jedoch der Bundesparteitag 2018.1 statt.
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<!-- Ende des Beschlusses -->
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== Erstattung von Reisekosten zum Bundesparteitag 2018.1 (2018-08) ==
<!-- Beginn des Beschlusses -->
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'''Datum:''' 14.05.2018
'''Antragssteller:''' [[Benutzer:neythomas|Thomas Ney]]
'''Antragstext:''' Der Regionalvorstand möge beschließen:
Mitglieder des Regionalvorstandes können Reisekosten, die durch die Teilnahme am Bundesparteitrag 18.1 in Sömmerda entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro pro Person gegenüber dem Regionalverband geltend machen. Sollten nicht alle Vorstandsmitglieder am BPT teilnehmen (können), so darf der Vorstand für jedes nicht teilnehmende Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied des Regionalverbandes als Ersatzperson bestimmen und für die Reisekosten entschädigen. Für die Abrechnung gelten die üblichen Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
'''Begründung:''' Die Anwesenheit von Mitgliedern des Regionalvorstandes beim Bundesparteitag liegt im Interesse des Kreisverbandes. Ähnliche Beschlüsse wurden auch zu früheren Bundesparteitagen getroffen.
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