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{{Beschluss
|Thema = Erstattung von Reisekosten zum BPT 18kommunalpolitischen Vernetzungstreffen mit anderen Vorständen und Mandatsträgern am 09.1/10.06.2018
|Name = Umlaufbeschluss
|Datum = 01.06.2018
}}
== Erstattung von Reisekosten zum und Mandatsträgern kommunalpolitischen Vernetzungstreffen mit anderen Vorständen und Mandatsträgern am 09./10.06.2018 in Sömmerda ==
Mitglieder des Landesvorstandes können Reisekosten, die durch die Teilnahme am kommunalpolitisches Vernetzungstreffen mit anderen Vorständen und Mandatsträgern am 09./10.06.2018 in Sömmerda entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro pro Person gegenüber dem Landesverband geltend machen. Sollten nicht alle Vorstandsmitglieder daran teilnehmen (können), so darf der Vorstand für jedes nicht teilnehmende Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied des Landesverbandes als Ersatzperson bestimmen und für die Reisekosten entschädigen. Für die Abrechnung gelten die üblichen Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
== Begründung ==
Entsprechend des Beschlusses https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-034 können Mitgliedern des Landesvorstandes grundsätzlich Reisekosten bis zu 300 EUR/Jahr geltend machen. Reisekosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Parteitagen entstehen, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Einzelbeschlüsse des Vorstandes zur Kostenübernahme vorliegen. Die Anwesenheit von Mitgliedern des Landesvorstandes beim Bundesparteitag und dem einem Vernetzungstreffen mit anderen Vorständen und Mandatsträgern liegt im Interesse des Landesverbandes.
Für Beauftragte gilt https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-035. Danach können Kosten bis zu 100 EUR/Jahr erstattet werden. Aufwendungen, die durch den Beschluss nicht gedeckt sind, können auf Antrag durch Einzelbeschluss erstattet werden. Die Anwesenheit von Beauftragten des Landesverbandes beim Bundesparteitag und dem einem Vernetzungstreffen mit anderen Vorständen und Mandatsträgern liegt im Interesse des Landesverbandes.
Einzelbeschluss wird hier so interpretiert, dass nicht für jede betroffenen Person ein eigner Beschluss gefasst werden muss, sondern die Zusammenfassung auf die Personengruppe zulässig ist.