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→Infos zur Kommunalwahl
== Informationen ==
===Amtliche Termine/Fristen:===
* 06.03.2019 - § 29 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG
: Spätester Zeitpunkt für die schriftliche Wahlanzeige an den Landeswahlleiter durch die Parteien, die sich an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag oder zum Landtag Brandenburg nicht mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben und die als solche an den Kommunalwahlen teilnehmen wollen.
* 21.03.2019 – § 32 Abs. 2 BbgKWahlG, § 35 Abs. 1 BbgKWahlV
: Spätester Zeitpunkt für die schriftliche Anzeige aller Beteiligten beim Wahlleiter, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen.
* 21.03.2019 – §§ 27 Abs. 2 und 69 Abs. 2 BbgKWahlG
: Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim zuständigen Wahlleiter.
* → [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/mustervordrucke-f%C3%BCr-aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw Zu den amtlichen Vordrucken]
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* Internet: folgt