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Änderung 118482 von AndyausLOS (Diskussion) rückgängig gemacht.
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen:
Die Hauptversammlung stimmt der Einreichung gemeinsamer Wahlvorschläge (gemäß §32 BbgKWahlG) der Piratenpartei mit einer oder mehreren Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählergruppen zur Kommunalwahl 2019 zu. Die Entscheidung über mögliche Listenpartner trifft die Aufstellungsversammlung für das jeweilige Wahlgebiet. Mit der Vorbereitung Umsetzung der Listenvereinigungen wird der Regionalvorstand beauftragt. Dieser kann diese Aufgabe an einen oder mehrere Wahlkreiskandidaten delegieren.
|begruendung=Listenvereinigungen bieten uns die Möglichkeit unsere Wahlergebnisse zur Kommunalwahl deutlich zu verbessern und mit mehr Kandidaten in Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage einzuziehen.
Über diese Möglichkeiten soll diskutiert und abgestimmt werden.
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