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Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV

63 Bytes entfernt, 20:16, 1. Nov. 2018
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Und danach? - Die Einreichung
== Und danach? - Die Einreichung ==
Dem Vorgang der Kandidatenaufstellung folgt die Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlleiter. Dabei ist es von äußerster Wichtigkeit zu wissen, dass dies nach § 27 Abs. 2 nur bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, geschehen kann.
{{RedBox1|'''Wichtig:''' Die Wahlvorschläge müssen spätestens 66 Tage vor der Wahl bis 12:00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 27 Abs. 2 BbgKWahlG]). Es wird aber dringend empfohlen, die Einreichung so früh wie möglich vorzunehmen, um ggf. noch Mängel bei der Aufstellung in einer neuen Mitgliederversammlung heilen zu können.}}
{{OrangeBox1|Für Listenverbindungen mit anderen Parteien gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Allerdings sind hier einige abweichende Verfahrensbestimmungen – insbesondere die Anzeigepflicht der Listenverbindung beim zuständigen Wahlleiter – zu berücksichtigen.}}
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