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Die Hauptversammlung stimmt der Einreichung gemeinsamer Wahlvorschläge (gemäß §32 BbgKWahlG) der Piratenpartei mit einer oder mehreren Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählergruppen zur Kommunalwahl 2019 zu. Die Entscheidung über mögliche Listenpartner trifft die Aufstellungsversammlung für das jeweilige Wahlgebiet. Mit der Umsetzung der Listenvereinigungen wird der Regionalvorstand beauftragt. Dieser kann diese Aufgabe an einen oder mehrere Wahlkreiskandidaten delegieren.
|begruendung=Gemäß des [[Nordbrandenburg/Hauptversammlung/2018.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_002|Antrages SO-002 der Hauptversammlung 2018.1]] wurde der Regionalvorstand aufgefordert, Gespräche über mögliche Listenvereinigungen mit anderen Parteien zur Kommunalwahl 2019 zu führen. Im Ergebnis dieser Gespräche besteht nun die Möglichkeit gemeinsamer Listen. Über die Details berichtet der Regionalvorstand auf der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung soll nun über die Ergebnisse der Gespräche befinden.
|prüficon=12
|urltype=Nordbrandenburg/Hauptversammlung/2018.3
|abstimmung=1
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