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→Formulare
==Formulare==
Die Formulare bitte doppelseitig ausdrucken, die zweite Seite muss auf der Rückseite des Blattes sein, andernfalls kann die Unterschrift abgelehnt werden. Wer keine Möglichkeit hat die Formulare zu drucken, kann auch fertige Formulare aus der LGS erhalten, es sind 2000 2500 Stück vorrätig.<br>
Zum Zeitpunkt der Unterschrift muss die unterschreibende Person aktiv wahlberechtigt zum Landtag in Brandenburg sein. Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Monat seinen (Haupt-)Wohnsitz in Brandenburg hat (die Senkung des Wahlalters wurde vom Landtag am 26. Januar 2012 beschlossen).<br>