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→Aufstellungsversammlungen
== Aufstellungsversammlungen ==
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=== Wahlberechtigung und Wählbarkeit ===
Die Kandidaten für Kommunalmandate in Kreistagen bzw. in Stadtverordneten- oder Gemeindevertreterversammlungen müssen von einer Mitgliederversammlung der Piratenpartei in geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlen dürfen frühestens nach Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes sowie drei Jahre nach dem Tage der letzten allgemeinen Kommunalwahlen - also '''ab dem 26. Mai 2017''' - stattfinden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 1 BbgKWahlG]). '''Wahlberechtigt''' zur Aufstellungsversammlung sind alle Mitglieder der Piratenpartei, die deutsche Staatsangehörige oder Unionsbürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben. Entscheidend ist lediglich der Wohnsitz des Piraten und nicht die Mitgliedschaft im Regionalverband Nordbrandenburg!