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→Kommunalwahl 2019
{{Wahlkampf}}
== Zeitplan ==
{{OrangeBox1|Eine [https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Terminkalender%20KW%202019.pdf offizielle Übersicht aller Termine] findet sich auch auf der Webseite des Landeswahlleiters}}
* 16. Februar 2019 (bis 99 Tage vor der Wahl): Feststellung der bereits automatisch zugelassenen Parteien durch den Landeswahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 4 BbgKWahlG]).
* 23. Februar 2019 (bis 92 Tage vor der Wahl): Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise. Ab diesem Datum können Kandidaten gewählt werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#26 § 26 BbgKWahlG]).
* 6. März 2019 (bis 81 Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr): Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 1 BbgKWahlG]). Dies sollte für die Piraten nicht erforderlich sein, da wir an der letzten Landtagswahl in Brandenburg teilgenommen haben.
* 15. März 2019 (bis 72 Tage vor der Wahl): Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 4 BbgKWahlG]).
* 20. März 2019 (bis 67 Tage vor der Wahl, 16:00 Uhr): Vorlage der beglaubigten [[Kommunalwahl_2019#Unterst.C3.BCtzerunterschriften|Unterstützerunterschriften]] bei der Wahlbehörde ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]).
* 21. März 2019 (bis 66 Tage vor der Wahl 12:00 Uhr): Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 27 Abs. 2 BbgKWahlG]). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 BbgKWahlG]. Gleichzeitig letzter Termin zur Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 BbgKWahlG]).
* 29. März 2019 (bis 58 Tage vor der Wahl): Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#37 § 37 Abs. 1 BbgKWahlG]).
* 8. April 2019 (bis 48 Tage vor der Wahl): Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#38 § 38 Abs. 1 BbgKWahlG]).
Die [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw/ benötigten Formulare] sind auf der Webseite des Landeswahlleiters zu finden.
=== Wahlberechtigung und Wählbarkeit ===
Die Kandidaten für Kommunalmandate in Kreistagen bzw. in Stadtverordneten- oder Gemeindevertreterversammlungen müssen von einer Mitgliederversammlung der Piratenpartei in geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlen dürfen frühestens nach Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes sowie drei Jahre nach dem Tage der letzten allgemeinen Kommunalwahlen - also '''ab dem 26. Mai 2017''' - stattfinden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 1 BbgKWahlG]). '''Wahlberechtigt''' zur Aufstellungsversammlung sind alle Mitglieder der Piratenpartei, die deutsche Staatsangehörige oder Unionsbürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben. Entscheidend ist lediglich der Wohnsitz des Piraten und nicht die Mitgliedschaft im Regionalverband Nordbrandenburg!
Das '''Wahlgebiet''' der Aufstellungsversammlung umfasst das gesamte Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde (für Kandidaten zur StVV oder GVV) bzw. das gesamte Gebiet eines Kreises (für Kandidaten zum Kreistag). Größere Kommunen ab 35.000 Einwohnern (Oranienburg, Bernau oder Eberswalde) sowie die Landkreise werden in einzelne Wahlkreise aufgeteilt. Bewerber müssen aus dem Wahlgebiet (also dem Kreis oder der Stadt), nicht aber aus dem Wahlkreis kommen, in dem sie kandidieren wollen.
Da in der Piratenpartei keine Parteigliederungen unterhalb der Kreisverbände existieren, dürfen die Kandidaten für Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen gemäß [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 3 BbgKWahlG] von allen zur Kreistagswahl wahlberechtigten Mitgliedern innerhalb des jeweiligen Landkreises bestimmt werden. Dies bedeutet bspw., dass die Kandidaten zur StVV von Oranienburg von allen Piraten im Landkreis Oberhavel aufgestellt werden können.
<div style="float:right; width: 25%">
{|{{prettytable}}
! Einwohner
! Benötigte UU
|-
| bis 700
| 3
|-
| 701-2.500
| 5
|-
| 2.501-10.000
| 10
|-
| 10.001-35.000
| 20
|-
| ab 35.001
| 30
|}
</div>
'''Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?'''<br>
Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG]). Die genauen Werte lassen sich der Tabelle rechts entnehmen.
Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich unbedingt einen Puffer von 20% einzuplanen!
'''Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?'''<br>
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten. Jede wahlberechtigte Person kann dabei für das jeweilige Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung von Wahlvorschlägen für unterschiedliche Vertretungen (z. B. Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) durch eine Person ist hingegen zulässig. Der Bewerber selbst kann keine Unterstützungsunterschrift für sich selbst leisten. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 3 BbgKWahlG])
'''Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?'''<br>
Unterstützerunterschriften können bei der Wahlbehörde, bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle (z. B. Einwohnermeldeämter) auf einer Unterschriftenliste geleistet werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]). Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte und Eintragungszeiten, an denen Unterschriftenlisten ausliegen, bekannt geben.
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>
Die Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a §28a Abs. 4-6 BbgKWahlG]) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.
== Material ==
'''Wahlleiter'''
* [https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/ Landeswahlleiter]
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/kreiswahlleiter-kommunalwahlen/ Adressen der Kreiswahlleiter]
'''Rechtliche Grundlagen'''
* [http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG)]
* [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)]
* [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)] – ''(für Mandatsträger interessant!)''
'''Frühere Wahlergebnisse'''
* [https://www.wahlinfo.de/app/laender/br/index.html Wahlportal Brandenburg] mit Ergebnissen früherer Wahlen
* Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: [https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/KO2014/berichte/SB_B07-03-03_2014j05_BB.pdf Tabellen, Grafiken und Karten zur Kommunalwahl 2014] (PDF)
'''Sonstiges'''
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/%C3%96ffentliche-bekanntmachungen-des-landeswahlleiters/~9129 Wahlbekanntmachung]
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw/ Amtliche Vordrucke für die Einreichng vn Wahlvorschlägen]
* Bundeszentrale für politische Bildung: [https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/BPB_IzPB%20333%20Kommunalpolitik_WEB_neu.pdf Kommunalpolitik] (PDF) (Informationen zur politischen Bildung, Heft 333) – ''(für Mandatsträger interessant!)''
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