Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

SAPO/WP/0008

13.080 Bytes hinzugefügt, 18:17, 22. Feb. 2019
Die Seite wurde neu angelegt: „{{SAPO Antrag |autor=Stefan Gue |antragstyp=WP |titel=Überarbeitung des Wahlrechts- und Demokratieprogramms |zusammenfassung=Der Abschnitt wurde ergänzt durc…“
{{SAPO Antrag
|autor=Stefan Gue
|antragstyp=WP
|titel=Überarbeitung des Wahlrechts- und Demokratieprogramms
|zusammenfassung=Der Abschnitt wurde ergänzt durch die Forderungen des von den Piraten Brandenburg unterstützten Bündnisses "Wir entscheiden mit!". Es hat eine Neusortierung der Abschnitte und eine Eingliederung in die Oberthemen Demokratie, Wahlrecht und Parlament zur besseren Übersichtlichkeit gegeben. Einzelne Sätze wurden sprachlich angepasst.
|text=Der Parteitag möge beschließen, den Inhalt des bisherigen Kapitels 5 (" Demokratie und Wahlrecht") unseres Wahlprogrammes durch den folgenden Text zu ersetzen:

''Direkte Demokratie''

'''Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg'''

Bislang dürfen Volksinitiativen und Volksbegehren keine Vorschläge unterbreiten, die größere Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass Volksinitiativen und Volksbegehren auch zulässig sind, wenn sie sich auf den Landeshaushalt auswirken.

Die Piraten Brandenburg setzen sich außerdem dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden. Für den Erfolg eines Volksbegehrens sollen künftig 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen dürfen; der sogenannte "Amtseintrag" soll entfallen. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich zudem dafür ein, dass das bisher geltende Zustimmungsquorum – wonach die einfache Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten darstellen muss – abgeschafft wird. Wie bei Wahlen soll die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Bei Volksentscheiden, die den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändern oder diese ergänzen, ist bislang die Zustimmung von 50 Prozent der Stimmberechtigten notwendig. Die Piraten Brandenburg machen sich dafür stark, dass dieser Wert auf 25 Prozent abgesenkt wird. Vor einem Volksentscheid sollen alle Haushalte eine Info-Broschüre erhalten, in der der Inhalt des Volksentscheides mit den Argumenten der Pro- und Contra-Seite dargestellt wird.

Die Planungssicherheit bei Volksentscheiden soll durch klare Fristen erhöht werden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Volksentscheide an einem Wahltag stattfinden. Durch ein Einführung inhaltlicher Korrekturmöglichkeiten, kann die Volksinitiative auf die öffentliche Diskussion reagieren und ihre Forderungen im begrenzten Rahmen anpassen. Wir fordern bei Volksbegehren eine öffentliche Teilkostenerstattung von 25 Cent pro gültiger Unterschrift (bis max. 80.000 Unterschriften) und bei Volksentscheiden 25 Cent pro Ja-Stimme (bis max. 25 Prozent der Stimmberechtigten) zur Förderung des politischen Engagements.

'''Stärkung der direkten Demokratie in den Kommunen'''

Zu wichtigen Themenbereichen sind im Land Brandenburg Bürgerbegehren nach wie vor gesetzlich ausgeschlossen. Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Bauleitplanung als Gegenstand für Bürgerbegehren zugelassen wird. Der Negativkatalog wird darüber hinaus soweit ausgedünnt, dass nur noch Pflichtaufgaben nach Weisung und Auftragsangelegenheiten, die Haushaltssatzung, Personalangelegenheiten sowie Anträge mit gesetzwidrigem Ziel ausgeschlossen sind. Derzeit sind beispielsweise keine Bürgerbegehren zum Bau von Straßen und Gebäuden möglich. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass das Interesse der Bürger groß ist, vor allem auch über Bauprojekte mitzubestimmen. In Bayern und Hessen berühren über 50 Prozent der Bürgerbegehren die Bauleitplanung.

Wir möchten auch Bürgerbegehren auf Ortsteilebene ermöglichen. Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung sollen jederzeit möglich sein, genauso wie die Vertretungen ihre Beschlüsse auch jederzeit korrigieren können. Die Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehren soll nach Anmeldung sechs Monate betragen. Die Piratenpartei Brandenburg fordert zudem die Senkung des Unterschriftenquorums bei Bürgerbegehren auf 5 Prozent. Das Zustimmungsquorum soll bei Bürgerentscheiden auf 15 Prozent gesenkt werden, auf dieser Höhe liegt es auch bei Bürgermeisterwahlen

Um die unzulässigen Bürgerbegehren zu reduzieren, möchten wir eine Zulässigkeitsprüfung vor Beginn des Begehrens statt nach der Unterschriftensammlung anregen. Der für Initiativen kaum rechtssicher durchführbaren Kostendeckungsvorschlag soll durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt werden.

'''Einführung neuer Onlinebeteiligungsformen'''

Das Internet verändert die moderne Gesellschaft nachhaltig, es fördert kooperatives Denken und Handeln und stellt eine neue Chance für die Partizipation des Bürgers in der Demokratie dar. Um die neuen Möglichkeiten der Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess für das Land Brandenburg zu nutzen, sollen im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekten die technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Onlinebeteiligungsformen erforscht werden. Hieraus soll ein Leitfaden zur breiten Einführung von internetgestützten Bürgerbeteiligungsformen erarbeitet werden, um deren schnelle Einführung zu ermöglichen.

Jeder hat das Recht, sich mit Anliegen und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Deshalb möchten wir den Bürgern einfachere Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch Onlinepetitionen, die über ein Portal – nach Vorbild des Bundestages – zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

'''Zwingende Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen'''

Im Jahr 2001 hat es zahlreiche Bürgerentscheide über die Zusammenlegung von Gemeinden gegeben. Allerdings wurden diese von den Gemeinderäten von "oben" angesetzt. Bisher besteht kein Automatismus, der gewährleistet, dass die Bürger zwingend das letzte Wort bei einer möglichen Fusion haben – so sollte es nach Ansicht der Piratenpartei Brandenburg aber sein. Grund dafür ist, dass eine Zusammenlegung von Gemeinden auch immer ein Weniger an Repräsentation bedeutet, da die Kommunalvertretung für deutlich mehr Menschen und ein größeres Gebiet zuständig ist. Die Piraten Brandenburg machen sich dafür stark, dass bei einer bevorstehenden Zusammenlegung von Gemeinden und Kreisen zwingend Bürgerentscheide in den betroffenen Kommunen bzw. Landkreisen stattfinden müssen. Ein Zusammenschluss erfolgt nur dann, wenn in den betroffenen Kommunen jeweils die Mehrheit zustimmt.

''Wahlrecht''

'''Demokratie ohne Staatszugehörigkeit'''

Alle Menschen sollten das Recht auf politische Mitgestaltung haben. Die bestehenden Hürden, die sich ausschließlich auf die Staatsangehörigkeit einer Person beziehen, wollen wir aufheben. Vielmehr möchten wir das bereits geltende Wahlrecht für EU-Bürger auf kommunaler Ebene ausweiten. Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Brandenburg liegt, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds mitzuwirken. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht an Bürgerentscheiden teilzunehmen.

'''Abschaffung der Amtseintragung'''

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Abschaffung der Amtseintragung für Unterstützungsunterschriften ein. Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften soll auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Ämtern und ohne die Anwesenheit von zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Personen ermöglicht werden.

'''Sperrklauseln bei Wahlen'''

Die Piraten Brandenburg sind gegen die Einführung einer expliziten Sperrklausel im Kommunalwahlrecht. Jegliche Art von Wahlhürde richtet sich gegen den Grundgedanken der Demokratie. Die Piratenpartei Brandenburg befürwortet eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen. Auch kleinen Parteien und Gruppen darf der Einzug in kommunale Vertretungen nicht durch kaum überwindbare Zugangshürden erschwert werden. Das Kommunalwahlgesetz darf keine Wählerstimme abwerten. Die Piraten Brandenburg treten zudem für eine deutliche Senkung der Sperrklausel bei den Landtagswahlen auf höchstens drei Prozent ein.

'''Kumulieren und Panaschieren'''

Die Piraten Brandenburg streben den Einsatz des Wahlsystems "Kumulieren und Panaschieren" (ähnlich dem Kommunalwahlrecht) auch bei Landtagswahlen an. Die Bürger erhalten dabei drei Stimmen, die sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Kandidaten können dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. Weiterhin soll es möglich sein, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte Listenkreuz bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei kann der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen. Diese erhalten dann keine Stimme. Das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht den Bürgern, ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen. Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, dass sich das Land Brandenburg bei Landtagswahlen den Ländern Bremen und Hamburg anschließt und das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht.


''Parlament''

'''Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen'''

Kommunalvertretungen können selbst bestimmen, ab welcher Anzahl von Mandaten eine Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erhält. So sehen einige Landkreise und Städte zurzeit eine Mindestfraktionsstärke von vier Sitzen vor. An den Fraktionsstatus sind jedoch entscheidende parlamentarische Rechte wie die Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und damit auch das Stimmrecht sowie der Anspruch auf Mittel für Sachkosten und die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten gekoppelt. Von einer Anhebung, die ursprünglich dazu diente, rechtsextremen Parteien die Arbeit in den Kommunalvertretungen zu erschweren, sind jedoch alle kleinen Gruppierungen wie etwa lokale Bürgerbündnisse betroffen. Um mehr Chancengleichheit zwischen etablierten und neuen Kräften zu gewährleisten, setzen sich die Piraten Brandenburg dafür ein, dass alle Parteien und Wählergemeinschaften mit mindestens zwei gewählten Vertretern Fraktionsstatus erhalten. Kreise, Städte und Gemeinden sollten davon absehen, von dieser Regelung abzuweichen.

'''Verbindliche Prüfung der Beschlussfähigkeit von Parlamenten'''

Die Piratenpartei Brandenburg fordert die Geschäftsordnungen von Bundestag und Landes- und anderen Parlamenten ggf. so anzupassen, dass eine verbindliche Überprüfung der Beschlussfähigkeit vorgesehen ist. Geschäftsordnungsanträge auf Prüfung der Beschlussfähigkeit dürfen nicht durch ein Quorum relativ zur Gesamtzahl der Sitze im Parlament, sondern nur relativ zur Zahl der anwesenden Parlamentarier begrenzt werden.

'''Landräte und Bürgermeister per Zustimmungswahl'''

Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine Wahl der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister per Zustimmungswahl ein. Bei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Vorteile der Zustimmungswahl sind vielfältig. Der beliebteste Kandidat gewinnt die Wahl, und die strukturelle Benachteiligung von kleinen Parteien wird verringert. Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen werden gefördert und mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahlsystem werden ausgeschlossen.

Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, dass das Brandenburger Kommunalwahlgesetz dahingehend geändert wird, dass für die Wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern oder Oberbürgermeistern alle Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben, als Kandidaten zugelassen werden können.
|begruendung=Der Abschnitt ist einer der besten im alten Wahlprogramm gewesen. Er bedürfte aber eine besseren Gliederung und der Erweiterung um die Punkte der Volksinitiative "Wir entscheiden mit!".
Der Punkt "Dezentralisierung der Verwaltung in ländlichen Gemeinden" sollte in einen anderen Wahlprogrammpunkt untergebracht werden, da er thematisch nicht richtig passt. Dazu stelle ich einen weiteren Antrag. Der schwer verständliche Punkt "Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Bürger" wurde herausgenommen.
|prüficon=1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Stefan Gue
}}
{{SAPO Talk}}
440
Bearbeitungen

Navigationsmenü