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Wahlen/Kommunalwahl 2019

149 Bytes hinzugefügt, 08:20, 1. Mär. 2019
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>
Die Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a §28a Abs. 4-6 BbgKWahlG]) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.
 
== Kandidaten ==
Alle Gliederungen sind angehalten, ihre [[Wahlen/Kommunalwahl 2019/Kandidaten|aufgestellten Kandidaten]] in die Liste einzutragen.
== Material ==
4.399
Bearbeitungen

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