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Vorstand/Antrag/A2019-007

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{{Antrag
|nummer= A2019-007

|datum= 13.03.2019

|gliederung= RV DOS

|antragsteller= [[Benutzer:FrankB|FrankB]] ([[Benutzer Diskussion:FrankB|Diskussion]])

|termin= nächste Sitzung

|status= neu

|thema=

'''Vorgehensweise zum §2 Abs. 2 der Landessatzung darlegen und festschreiben'''

|antrag=

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg möge die eigene Vorgehensweise zum Satzungsparagraf §2 Abs. 2 darlegen und festschreiben, sodass Untergliederungen hier Handlungssicherheit haben. Sie müssen wissen, wie die Reaktionen des LaVos zu verstehen sind.

Der Umstand, dass ein Mitgliedsantrag beim LaVo eingeht, dieser an die zuständige Gliederung weitergeleitet wird, der Gliederungsvorstand die Aufnahme beschließt, an den LaVo meldet und von diesem in die Bundesmitgliederverwaltung eingetragen wird, wird – von mindestenseinem LaVo Mitglied – als nicht satzungsgemäße Aufnahme dargestellt, da diese Vorgehensweise keine explizite Zustimmung des LaVo enthalten soll.

Es ist also zu klären, ob nicht bereits die Weiterleitung eines Aufnahmeantrages durch den LaVo an die entsprechende Gliederung eine Zustimmung darstellt, erst recht aber der Eintrag in die Bundesmitgliederverwaltung.



|grund=

Klarstellung gegen über Untergliederungen

|bemerkung=



|mitzeichner=

# ???
# ...

|gegner=

# ???
# ...


}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2019-MM-DD|DD.MM.2019]]
-->

<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Antrag|2019]]
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