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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019/Wahlkampf

95 Bytes hinzugefügt, 22:03, 2. Apr. 2019
K
Hinweise zur Plakatierung
Folgendes ist bei der Plakatierung zu beachten:
* Plakate dürfen innerhalb von Ortschaften (also bis zum Ortsausgangsschild) gehängt werden.
* Verboten ist das Hängen von Plakaten an Laternen mit Verkehrszeichen (Schildern und Ampeln) sowie im unmittelbaren Kreuzungsbereich und in den Innenseiten von Kurven. Darüber hinaus dürfen Plakate nicht so gehängt werden, dass sie die Sicht auf dahinterliegende Schilder und Lichtanlagen verdecken. Das Hängen von Plakaten an Bäumen ist untersagt. Ebenso verboten ist das Plakatieren vor Wahllokalen. Darüber hinaus können Gemeinden zusätzliche Verbote erteilen. Hierüber informieren wir die Kandidaten separat.
* Plakate sollen in einer Mindesthöhe von 2,50m hängen. Ragen Plakate in den Straßenbereich hinein, so ist eine Mindesthöhe von 4m einzuhalten. Bitte organisiert daher eine ausreichend hohe Leiter. (1,2m reicht i. d. R., da ihr die Plakate an den Laternen hochschieben und anschließend fixieren könnt.
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