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Dahme-Oder-Spree/Beschluss

950 Bytes hinzugefügt, 17:23, 3. Apr. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Begründung:''' Um die Aufnahme eines Neumitglieds zu legitimieren, muss der Vorstand der zuständigen Gliederung der Aufnahme zustimmen (§ 2; Abs.2 der Regionalverbandssatzung).
 
'''Ergebnis:''' xxx
 
 
<!-- ab hier nichts mehr ändern! -->
{{clear}}
<!-- Ende des Beschlusses-->
 
<!-- #### Bitte Titel in der Betreffzeile oben angeben, z.B. Umlaufbeschluss xxx #### -->
== Umlaufbeschluss 2019-04 ==
<div style="float:right;">
{{Voting
|betreff= Umlaufbeschluss 2019-04
|dafür= AndreasG, FrankB,
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis=
|bemerkung=
}}
</div>
'''Titel:''' Budget Wahlkampf für Kandidaten <br />
'''Initiator:''' FrankB <br />
'''Zeitraum für Beschlussfassung:''' 48h (Ende 05.04.17:20)
 
'''Antragstext:''' Der Vorstand möge beschließen:
 
Jedem Kandidaten werden zur Kommunalwahl für Wahlwerbung (Plakate, Flyer etc.) einmalig - auch, wenn er auf mehreren Listen kandidiert - 200,00 € zur Verfügung gestellt. Die Bestellungen werden nach Rücksprache mit dem Schatzmeisters bzw. durch den Schatzmeister veranlasst. Gegebenenfalls ist mit dem Vorstand ein Mehrbedarf zu klären.
 
'''Begründung:'''
'''Ergebnis:''' xxx
2.849
Bearbeitungen

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