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SAPO/WP/0017

Keine Änderung der Größe, 18:46, 17. Jun. 2019
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|begruendung=Begründung: Erstens ist die im entsprechenden Kapitel geforderte Übertragung der Aufgaben an die Staatsschutzabteilung der Polizei vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes indiskutabel. Die schon jetzt aufgeweichte Trennung hat bspw. dazu geführt, dass geplante polizeiliche Razzien in der rechtsextremen Szene über V-Leute an diese verraten wurden. Darüber hinaus würde eine Auflösung des LAfVs dazu führen, dass plötzlich das BAfVs für Fälle in Brandenburg zuständig wäre. Eine komplette Auflösung des Verfassungsschutzes ist zudem angesichts der aktuellen Sicherheitslage (v. A. politisch-motivierte Kriminalität rechts und das Anwachsen einer tschetschnisch-islamistischen Szene in Brandenburg) im Wahlkampf nicht vermittelbar. Außerdem wird das BbgVerfSchG gerade nouvelliert und um einige sinnvolle Punkte (Stärkung der parl. Kontrollkommission, ständiger, hauptamtlicher Bevollmächtigter der parl. KK, Whistleblowerschutz). Diesen Prozess sollten wir kritisch begleiten und konkrete Kritik anbringen.
|prüficon=5
|abstimmung=13
|wikiBenutzer=Neythomas
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