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Änderungen
→Umlaufbeschluss 2019-02: Großplakate
Die AG möge beschließen: Für die Aufstellung von Großplakaten wird ein Budget i. H. v. 3.000 bereitgestellt. Dieses wird verwendet, um die vorhandenen Bauzäune des Landesverbandes zu reparieren, passende Planen zu bedrucken und einen externen Dienstleister mit der Aufstellung und dem späteren Abbau zu beauftragen. Für das Aufstellen und Abbauen der Großplakate nimmt der Landesvorstand ab sofort Angebote von entsprechenden Dienstleistern entgegen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit durch den LaVo an den günstigsten Anbieter. Die Angebotsfrist beträgt 3 Tage nach Annahme des Beschlusses durch die AG TF Wahlkampf. Geht kein Angebot ein, darf der Landesvorstand im Rahmen des beschlossenen in eigener Verantwortung einen Dienstleister beauftragen oder entsprechende Entscheidungen an Untergliederungen übertragen.
:Dafür: [[Benutzer:Neythomas|Neythomas]], [[Benutzer:TheBug|TheBug]],[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
[[Benutzer: Allyfied|Allyfied]]
:Dagegen:
:Enthaltung: [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 20:12, 31. Jul. 2019 (CEST) (angeblich ist am 1.8. eine Sitzung der TFW, daher ist ein UB unangemessen)
:Ergebnis: