8.126
Bearbeitungen
Änderungen
→Addendum
Wir "müssen" gar keinen Sitz haben. In der Zeit vor der RGS existierte RV DOS bereits. Ladungsfähige Anschrift war damals dann die LV-Adresse.
[[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 22:32, 2. Feb. 2020 (CET)
* Nach der "Sitztheorie" muss man das doch. Dass die Post in die LGS geht, hat damit überhaupt nichts zu tun. Nichtrechtsfähige Vereine haben den Sitz grds. beim 1. Vorsitzenden, es sei denn, es gibt einen anderen, verfassen Geschäftssitz (BGB-Gemeinschaftsadresse).
: Ein KV ist aber Teil einer Körperschaft und grds. rechtsfähig. Das hat übrigens auch mit Wahlrecht und Verantwortlichkeiten zu tun. Man könnte sogar so weit gehen, die Existenz eines KV mangels Sitzes in Frage zu stellen. Viel Spaß bei den nächsten Wahlen.
: Wie der "Sitz" ausgestaltet ist, ist recht formlos. Ein Briefkasten und eine Klingel sollte es aber schon geben. ;-)
: Das haben wir schon alles dröfzigmal durchgekaut. Bevor nun ein Anwalt wieder auftritt: Bitte vorher Kommentare besorgen UND lesen. Und wer ist "Wir"? --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 22:58, 2. Feb. 2020 (CET)
==== Argument 1 ====
Dein Argument?