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SAPO/WP/0034

111 Bytes hinzugefügt, 05:33, 13. Feb. 2020
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|titel=Gebührenlose Polizeieinsätze
|zusammenfassung=grundsätzlich keine Gebühren für Polizeieinsätze
|text=Der Landesparteitag möge beschließen, daß Wahlprogramm im Bereich "Inneres und Justiz" um folgenden Punkt zu ergänzen:<br><br>'''Gebührenlose Polizeieinsätze'''<br><br>Die Piratenpartei lehnt die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze ab. <br>Die Arbeit der Polizei dient der Sicherheit des einzelnen Bürgers der Bürger sowie der Umsetzung der Grund- und Bürgerrechte. <br>Sie darf daher nicht vom jeweiligen Geldbeutel des einzelnen Bürgers abhängig gemacht werden. <br>Die Arbeit der Polizei ist vielmehr aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. <br>Lediglich wenn der kommerzielle Gedanke einer Veranstaltung oder sonstigen Anforderung eines Polizeieinsatzes im Vordergrund steht, können Gebühren ausnahmsweise gerechtfertigt sein. <br>Diese sind jedoch dann nicht vom einzelnen Bürger, sondern vom Profiteur des Polizeieinsatzes zu erheben.<br><br> |begruendung=<br>Seit dem 02.09.2019 sind Einsätze der Bundespolizei grundsätzlich gebührenpflichtig (siehe Besondere Gebührenverordnung BMI - BMIBGebV [https://www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html Besondere Gebührenverordnung BMI - BMIBGebV]).<br>Dies hat bereits dazu geführt, daß unverständliche Forderungen an Bürger gestellt wurden (z.B. 550 € für einen vergessenen Koffer - [https://www.wz.de/nrw/bundespolizei-eine-viertelstunde-gewahrsam-kostet-jetzt-6-51-euro_aid-48666131 550 € für einen vergessenen Koffer]). <br>Diese Gebührenordnung ist ein Frontalangriff auf die Grund- und Bürgerrechte, insbesondere die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit. <br>Sie ist einer Demokratie unwürdig. <br>Aufgabe der Polizei ist die Herstellung einer allgemeinen Sicherheit. <br>Die Erfüllung dieser Aufgabe ist grundsätzlich aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren und nicht dem einzelnen Bürger aufzuerlegen. <br>Lediglich wenn die kommerziellen Interessen einer Veranstaltung im Vordergrund stehen, kann im Ausnahmefall die Erhebung von Gebühren beim Anforder bei der Polizei von der Veranstaltung profitierenden Person gerechtfertigt sein.<br> 
|prüficon=1
|abstimmung=1
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