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Vorstand/Anfragen/Nr-00242

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{{Anfrage
|Thema = Einladung zum Online-Parteitag am 28.03.2020
|Name = Andreas Schramm
|Status = neu
}}

== Frage ==

Nach § 22 (3) der Landessatzung erfolgt die Einladung an die Mitglieder zu einem Online-Parteitag per E-Mail und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. 2Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen.<br>
<br>
Auf dem Landesblog sehe ich keine Einladung für den anstehenden Online-Parteitag. Im Wiki des Landesverbandes befindet sich zudem lediglich der Entwurf einer Einladung für den anstehenden Online-Parteitag. Ob alle Mitglieder per Mail (oder anderweitig, etwa per Brefpost) eingeladen worden sind, kann ich nicht beurteilen.
<br>
Ich frage nun:
<br>
1. Geht der Landesvorstand davon aus, dass alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg zum Online-Parteitag am 28.03.2020 ordnungsgemäß eingeladen wurden?
<br>
2. Sofern die Frage zu 1. bejaht wird, frage ich weiter:
<br>
Wurden die Mitglieder, die nicht per Mail erreicht werden konnten, vom Landesvorstand anderweitig -etwa per Briefpost- zum Online-Parteitag eingeladen? Wenn ja, wie?
<br>
== Antwort ==

Antwort bitte hier rein!


<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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