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{{DefaultAntrag
|gliederung=Regionalverband Nordbrandenburg
|parteitag=Hauptversammlung RV Nordbrandenburg
|jahreszahl=2020.1
|autor=Neythomas
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Flexibilisierung der Amtszeit des Vorstandes
|zusammenfassung=In Wahljahren soll es möglich sein, die Amtszeit des Vorstandes zu verkürzen oder zu verlängern, falls das Ende der Amtszeit – und damit der Wechsel des Vorstandes – mitten in eine heiße Wahlkampfphase fiele.
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung des Regionalverbandes wie folgt zu ändern:

* § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
::''„Die Hauptversammlung wählt den Regionalvorstand. Der Regionalvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 23., 24. oder 25. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt. Der Regionalvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Regionalvorstands im Amt.“''
* Nach § 8 Abs. 1 wird der nachfolgende Absatz eingefügt. Die Nummerierung der folgenden Absätze wird entsprechend angepasst.
::''„Abweichend vom Absatz 1 kann die Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigen Anwesenden entscheiden, die reguläre Amtszeit des Regionalvorstandes zu verkürzen oder zu verlängern, sofern die turnusmäßige Wahl innerhalb des Zeitraumes von drei Monaten vor einer im gesamten Tätigkeitsgebiet des Regionalverbandes stattfindenden Wahl (z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen) erfolgen müsste. Die Verkürzung ist auf maximal 6 Monate vor und die Verlängerung auf maximal 2 Monat nach dieser Wahl zulässig.“''
*§ 15 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
::''„Vor der Aufspaltung nimmt die Hauptversammlung die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis – das vom Vorstand zu erstellen ist – entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer im Sinne des § 8 Absatz 7 dieser Satzung über dessen Entlastung. Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.“''
|begruendung=Die Satzungsänderung lehnt sich an die Regelung in der Landessatzung an und ermöglicht es in Wahljahren die Amtszeit des Vorstandes zu verkürzen oder zu verlängern, falls das Ende der Amtszeit mitten in eine heiße Wahlkampfphase fiele.

Dies wäre nach derzeitigem Stand 2024 der Fall. Dort müsste der Vorstand ansonsten mitten im Kommunal- und Landtagswahlkampf neu gewählt werden. Die Satzungsänderung soll möglichst bereits jetzt erfolgen, damit diese Satzung bereits gültig ist, BEVOR 2022 der nächste Vorstand gewählt wird.
|prüficon=1
|urltype=Nordbrandenburg/Hauptversammlung/2020.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Neythomas
}}
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