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Vorstand/Beschluss/B2020-034

1.350 Bytes hinzugefügt, 12:41, 25. Apr. 2020
Beschlussvorlage veröffentlicht
{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
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{{Beschluss
|Thema = Beitragsminderungen ab 2021
|Name = Sitzungsbeschluss zu Beitragsminderungen ab 2021
|Datum = 25.04.2020
|Status = eingereicht
}}

== Thema: Beitragsminderungen ab 2021 ==
* Anträge auf Beitragsminderung iSd. §5 Abs. Finanzordnung für das Folgejahr sind bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres beim Landesvorstand einzureichen.
: Diese Anträge werden in einem Sammelbeschluss auf der jeweils 1. Sitzung des Landesvorstandes des Kalenderjahres behandelt.
: Begründete Einzelfälle bleiben davon unberührt und werden vom Landesvorstand im Umlauf beschlossen, bzw. dem Landesschatzmeister zur Entscheidung weitergeleitet.

== Begründung ==
Der Beschluss klärt die Verfahrensweise zum Verfahren der Beitragsminderungen auf 12.00 EUR.

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Dirk, Bastian, Marko, Susanne, Thomas, Ulf -->
{{Voting
|betreff= Beitragsminderungen ab 2021 [[Vorstand/Beschluss|B2020-034]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}


<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2020]]
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