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:* Im Übrigen geht es bei dem aktuellen Beschluss um das politische Tagesgeschehen. Der Beschlussantrag wurde -zusammen mit den Mitgliedern- am Wochenende im Reallife ausführlich (vor)besprochen. Die Mitglieder des Regionalverbandes wurden hierzu sogar gesondert eingeladen. Nichts interessiert die Mitglieder aktuell politisch mehr wie die Situation im Landesverband und die sich daraus ergebenden politischen Konsequenzen. Damit ist der Beschlussantrag auch durch die Geschäftsordnung abgedeckt.
:* Andreas Schramm
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* Eine "abweichende" Meinung als Gerüchte/Falschmeldungen zu diffamieren, ist hier nichts Neues. Das Bundesschiedsgericht hat sich zum Konstrukt des Umlaufbeschlusses in seinem Urteil zu BSG 13/2018 vom 23.09.2018 abschließend geäußert. Dies entspricht auch der allgemeinen Rechtslage nach BGB. Schon aus diesem Grunde dürfte der UB 2020-008 nichtig sein.
: Dass die Auflösung einer Gliederung, ohne dass ein hinreichender Grund wie Überschuldung, fehlende Mitglieder oder Handlungsunfähigkeit vorliegt, als "Tagesgeschäft" bezeichnet wird, ist sehr bezeichnend für ein Parteimitglied, das wohlbegründet seines Amtes enthoben wurde(noch nicht rechtskräftig) und beharrlich nach Ansicht vieler Piraten den §4 Abs. 1 BuSa die "''Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern''..." missachtet.
:--- Bastian 10:30, 9. Jul. 2020 (CEST)
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* Lesen bildet. Ich empfehle die Bundessatzung, dort ist im Abschnitt A alles Relevante über die Zulässigkeit von Umlaufbeschlüssen nachzulesen. Wie eine Ordnungsmaßnahme aussehen muss, damit sie Rechtskraft erlangt, kann man dann hier nachlesen: https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/4/4a/LSG-Bbg-14-6_Urteil_2015_04_25.pdf
* Andreas Schramm