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:Der Antrag sollte zurückgezogen werden.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
* Es ist jetzt nicht verwunderlich, dass die betroffenen Eigentümer gegen einen solchen Antrag sind. Mit der Kommunalverfassung hat das wenig zu tun. Für Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. werden Gebühren erhoben. Der Winterdienst (und im Übrigen auch die Laubentsorgung) ist auch nicht kostenfrei vom Eigentümer zu leisten, da Werkzeug und Streugut bereitgehalten werden muss und erhebliche Haftungsrisiken drohen.
: Straßenbäume bedürfen nur während einer relativ kurzen Hitzeperiode der zusätzliche Pflege und es völlig unwirtschaftlich, für diese Arbeiten in großem Umfang Mitarbeiter zusätzlich einzustellen.
: Im Übrigen werden alle solche Arbeiten auf die Anlieger umgelegt, egal ob schon genug Steuern gezahlt werden (z.B. die Straßenreinigungskosten, die per Gebührenbescheid eingezogen werden). Gegen eine Erstattung von Wasserkosten gibt es mMn. keine grds. Bedenken, obwohl der Verwaltungsaufwand höher sein dürfte, als die paar Euro. Aber dann sollte natürlich auch das Streugut etc. für den Winter bezahlt werden, oder?
: Das Überleben der Straßenbäume ist essenziell und kann nicht auf ein freiwilligen Leistung abgewälzt werden.
: Mich erinnert eine Diskussion eher an die "beliebte" Hundesteuer.
: --- Bastian 11:38, 15. Sep. 2020 (CEST)
== Argument 1 ==