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Vorstand/Beschluss/B2020-055

1.463 Bytes hinzugefügt, 10:49, 20. Nov. 2020
Beschluss nachgetragen
{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
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{{Beschluss
|Thema = Beschlussantrag zu den AVen 2020.1 zur BTW 2021
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 19.11.2020
|Status = abglehnt
}}

== Thema: Beschlussantrag zu den AVen 2020.1 zur BTW 2021 ==
* Der Landesvorstand möge beschließen:
: Die AVen 2020.1 zur BTW 2021 sollen trotz der neuen Eindämmungsverordnung („Lockdown“) durchgeführt werden (wie bereits beschlossen).

== Begründung ==
: Es herrscht Unsicherheit, ob es in der Zeit einen bundesweiten „Lockdowns“ sinnvoll ist, Aufstellungsversammlungen durchzuführen.
: Eine Veranstaltungsstätte ist noch offen.
: Aktuell: Leitfaden Aufstellungsversammlung BTW 2021
: https://owncloud.ag-technik.de/s/F42wPyoANGZ5g8s

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Bastian, Marko, Susanne, Thomas -->
{{Voting
|betreff= Beschlussantrag zu den AVen 2020.1 zur BTW 2021 [[Vorstand/Beschluss|B2020-055]]
|dafür=
|dagegen= Bastian, Marko, Susanne, Thomas
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= abgelehnt
|bemerkung= Der 29.11.2020 ist nicht haltbar. Wir warten auf die Änderung der Rahmenbedingungen.
}}

== Protokoll ==
Siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2020-11-19|19.11.2020]]

<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2020]]
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