9.312
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
:Mir sind die Vorwürfe nicht bekannt und ich äußere mich auch nicht zu persönlichen Angelegenheiten Dritter.
:Allgemein stehe ich zum Grundgesetz, wonach verurteilte Straftäter ein Recht auf Resozialisierung genießen.
>br><br>
Nachfrage:
<br> Erst einmal danke für die Beantwortung meiner Fragen. Allerdings geht die Beantwortung inhaltlich vollkommen an der Fragestellung anbei. Im Grundgesetz werden Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat normiert. Vorliegend geht es nicht um Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat, sondern es geht darum wie eine Partei auf das Fehlverhalten von Mitgliedern reagieren sollte sowie darum wie Mitglieder mit dem (strafbaren) Fehlverhalten anderer Mitglieder innerhalb der Piratenpartei umgehen. Hierbei kann man sich z.B. raushalten, man kann sich solidarisch mit dem Opfer zeigen oder man kann den Täter "belohnen" (etwa indem man ihn in Ämter wählt oder mit relevanten Aufgaben innerhalb der Piratenpartei beauftragt). Du machst dir hier Gedanken über die Resozialisierung eines Täters und erweckst damit den Anschein für letztere Position zu stehen. Die Opferperspektive findet in deiner Beantwortung keinen Platz.
<br>
Meine Nachfrage deshalb nun:
<br>
Stellt für dich eine Beauftragung mit der Wahlkampfkoordination zur Bundestagswahl eine "Resozialisierungsmassnahme" innerhalb der Piratenpartei dar?
<br><br>
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Bundestagswahl 2021|Kandidaten]]