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{{Beschluss
|Thema = Einsetzung kommissarischer Vorstände für den RV Süd sowie die KV TF und MOL
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 24.05.2021
|Status = Entwurf
}}
== Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für den RV Süd sowie die KV TF und MOL ==
Der Landesvorstand möge beschließen: Der Landesvorstand übernimmt kommissarisch die Vorstandstätigkeit in den handlungsunfähigen Untergliederungen
* Regionalverband Südbrandenburg,
* Kreisverband Märkisch-Oderland,
* Kreisverband Teltow-Fläming.
Der Landesvorstand handelt gemeinschaftlich als kommissarischer Vorstand der genannten Untergliedungen.
Parallel hierzu verfolgt der Landesvorstand das Ziel, Verantwortliche in den jeweiligen Untergliederungen zu finden, die kommissarisch die Vorstandstätigkeit übernehmen und zeitnah die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der genannten Untergliederungen wieder herzustellen. Sollte dies kurzfristig nicht gelingen, wird der Landesvorstand selbst in seiner Funktion als kommissarischer Vorstand die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der betroffenen Gliederungen wiederherzustellen oder – sofern notwendig – eine Verschmelzung mit bestehenden Untergliederungen zu ermöglichen.
== Begründung ==
Der bisherige [[Vorstand/Beschluss/B2021-004|Beschluss B2021-004]] galt nur für den kommissaarischen Landesvorstand.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, ThomasB -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2021-040]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= offen
|bemerkung=
}}
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2021-MM-DD|DD.MM.2021]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]
__NOTOC__
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{{Beschluss
|Thema = Einsetzung kommissarischer Vorstände für den RV Süd sowie die KV TF und MOL
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 24.05.2021
|Status = Entwurf
}}
== Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für den RV Süd sowie die KV TF und MOL ==
Der Landesvorstand möge beschließen: Der Landesvorstand übernimmt kommissarisch die Vorstandstätigkeit in den handlungsunfähigen Untergliederungen
* Regionalverband Südbrandenburg,
* Kreisverband Märkisch-Oderland,
* Kreisverband Teltow-Fläming.
Der Landesvorstand handelt gemeinschaftlich als kommissarischer Vorstand der genannten Untergliedungen.
Parallel hierzu verfolgt der Landesvorstand das Ziel, Verantwortliche in den jeweiligen Untergliederungen zu finden, die kommissarisch die Vorstandstätigkeit übernehmen und zeitnah die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der genannten Untergliederungen wieder herzustellen. Sollte dies kurzfristig nicht gelingen, wird der Landesvorstand selbst in seiner Funktion als kommissarischer Vorstand die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der betroffenen Gliederungen wiederherzustellen oder – sofern notwendig – eine Verschmelzung mit bestehenden Untergliederungen zu ermöglichen.
== Begründung ==
Der bisherige [[Vorstand/Beschluss/B2021-004|Beschluss B2021-004]] galt nur für den kommissaarischen Landesvorstand.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, ThomasB -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2021-040]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= offen
|bemerkung=
}}
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2021-MM-DD|DD.MM.2021]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]