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K
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|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 11.05.2021
|Status = Entwurfangenommen
}}
Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre mit Ausnahme des laufenden Jahres angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen.
Die Streichung erfolgt nicht vor dem 01.10.2021. Mitglieder des Stadtverbandes Potsdam sind von der Streichung ausgenommen.
Vor der Streichung soll der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme - sofern Telefonnummer bekannt - erfolgen.
'''Modul B (falls Modul A angenommen wird):'''