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{{Beschluss
|Thema = Erstattung Reisekosten Wahlkampf
|Name = Umlaufbeschluss
|Datum = 12.08.2021
|Status = offen
}}
== Thema: Erstattung Reisekosten Wahlkampf ==
Der Landesvorstand möge beschließen:
Personen, die sich aktiv am Wahlkampf der Piratenpartei Brandenburg zur Bundestagswahl beteiligen, können gegenüber dem Landesverband Reisekosten entsprechend der Reisekostenordnung der Piratenpartei Deutschland geltend machen. Hiervon ausgenommen sind Personen, deren Kosten bereits über eine andere vertragliche Regelung abgedeckt sind. Kosten für Übernachtungen werden erst nach vorheriger Genehmigung des Landesvorstandes erstattet.
Als aktive Beteiligung im Sinne des vorherigen Absatzes gelten:
* die Beteiligung an Infoständen der Wahlkampftour des Landesverbandes, wenn diese nicht nur von geringer Dauer ist und eine aktiv werbende Tätigkeit beinhaltet,
* die Plakatierung und Abplakatierung im Land Brandenburg, die durch Angabe der Plakatstandorte nachzuweisen ist,
* die Teilnahme an sonstigen, öffentlichen Wahlveranstaltungen im Land Brandenburg wie z. B. Podiumsdiskussionen, an denen die Person offiziell als Vertreter der Piratenpartei beteiligt ist.
Über weitere erstattungsfähige Beteiligungsformen entscheidet der Vorstand.
== Begründung ==
Viele Mitglieder wenden im Rahmen des Wahlkampfes neben ihrer Zeit auch private Mittel in erheblichem Umfang auf. Zumindest diese, unmittelbar aus der Beteiligung am Wahlkampf entstehenden Kosten sollten auf Antrag vom Landesverband übernommen werden. Personen, die keine Erstattung ihrer Kosten wünschen, können diese im Rahmen des Aufwandsverzichts an die Partei spenden.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, Daniel -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2021-058]]
|dafür= [[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]])
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= offen
|bemerkung=
}}
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]
__NOTOC__
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{{Beschluss
|Thema = Erstattung Reisekosten Wahlkampf
|Name = Umlaufbeschluss
|Datum = 12.08.2021
|Status = offen
}}
== Thema: Erstattung Reisekosten Wahlkampf ==
Der Landesvorstand möge beschließen:
Personen, die sich aktiv am Wahlkampf der Piratenpartei Brandenburg zur Bundestagswahl beteiligen, können gegenüber dem Landesverband Reisekosten entsprechend der Reisekostenordnung der Piratenpartei Deutschland geltend machen. Hiervon ausgenommen sind Personen, deren Kosten bereits über eine andere vertragliche Regelung abgedeckt sind. Kosten für Übernachtungen werden erst nach vorheriger Genehmigung des Landesvorstandes erstattet.
Als aktive Beteiligung im Sinne des vorherigen Absatzes gelten:
* die Beteiligung an Infoständen der Wahlkampftour des Landesverbandes, wenn diese nicht nur von geringer Dauer ist und eine aktiv werbende Tätigkeit beinhaltet,
* die Plakatierung und Abplakatierung im Land Brandenburg, die durch Angabe der Plakatstandorte nachzuweisen ist,
* die Teilnahme an sonstigen, öffentlichen Wahlveranstaltungen im Land Brandenburg wie z. B. Podiumsdiskussionen, an denen die Person offiziell als Vertreter der Piratenpartei beteiligt ist.
Über weitere erstattungsfähige Beteiligungsformen entscheidet der Vorstand.
== Begründung ==
Viele Mitglieder wenden im Rahmen des Wahlkampfes neben ihrer Zeit auch private Mittel in erheblichem Umfang auf. Zumindest diese, unmittelbar aus der Beteiligung am Wahlkampf entstehenden Kosten sollten auf Antrag vom Landesverband übernommen werden. Personen, die keine Erstattung ihrer Kosten wünschen, können diese im Rahmen des Aufwandsverzichts an die Partei spenden.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, Daniel -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2021-058]]
|dafür= [[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]])
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}}
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]