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Vorstand/Beschluss/B2022-021

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{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
'''Zurück zur [[Vorstand/Beschluss|Übersicht der Beschlüsse]]'''

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{{Beschluss
|Thema = Einsetzung kommissarischer Vorstände für handlungsunfähige Untergliederungen
|Name = Bitte Namen oder Beschlussart (Vorstandsbeschluss/Umlaufbeschluss) angeben!
|Datum = 24.10.2022
|Status = Entwurf
}}

== Thema: Einsetzung kommissarischer Vorstände für handlungsunfähige Untergliederungen ==
Der Landesvorstand beschließt, die Vorstandstätigkeit für die derzeit handlungsunfähigen Untergliederungen

* RV Südbrandenburg
* KV Märkisch-Oderland
* KV Teltow-Fläming

kommissarisch zu übernehmen und zeitnah die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Handlungsfähigkeit der genannten Untergliederungen wieder herzustellen. Der Landesvorstand handelt gemeinschaftlich als kommissarischer Vorstand der genannten Untergliedungen.

Die Beschlüsse [[Vorstand/Beschluss/B2021-040|B2021-040]] und [[Vorstand/Beschluss/B2021-004|B2021-004]] werden aufgehoben.

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, Daniel -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2022-021]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2022-MM-DD|DD.MM.2022]]
-->

<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2022]]
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