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→Mitglieder
|}
=== Mitglieder ===
Der Aufwand einer Untergliederung steigt auch mit der [[Mitglieder|Zahl ihrer Mitglieder]]. Entsprechend muss sich dies in der Finanzierung wiederspiegeln. Da sich die Mitgliedsbeiträge positiv auf die staatliche Parteienfinanzierung auswirken, aber auch auf Grund der unterschiedlichen Handhabung von "Karteileichen", sowie um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen den Anteil zahlender Mitglieder zu erhöhen, kann für die Berechnung sinnvollerweise nur von der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder ausgegangen werden. Mit Stand vom 2231.1012.2022 ergibt sich hierbei folgendes Bild:
{|{{Sort Table}}
!Untergliederung
|-
| RV NORD
| 1819| 36,75
|-
| SV P
| 7
| 1413,34
|-
| RV SÜD
| 2
| 43,18
|-
| RV DOS
| 10
| 2019,42
|-
| KV TF
| 2
| 43,18
|-
| KV MOL
| 1
| 21,09
|-
| Rest
| 911
| 18,4
|-
! Gesamt
! 4952
! 100,0
|}