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Benutzer:Neythomas/Verteilung PartFin

646 Bytes entfernt, 15:55, 3. Feb. 2023
K
Verteilschlüssel
== Verteilschlüssel ==
Für die Verteilung der Mittel des Landesverbandes aus der staatlichen Parteienfinanzierung kommen verschiedene Aspekte in Betracht:
=== Sockelbetrag ===
Grundsätzlich hat jede Untergliederung bereits durch ihre bloße Existenz gewisse Ausgaben - etwa für die Verwaltung. Folglich erscheint es sinnvoll, innerhalb des Verteilschlüssels auch einen Sockelbetrag für eben diese Verwaltungsaufgaben vorzusehen.
Derzeit verfügt der Landesverband über 6 Untergliederungen, sowie zwei Landkreise und eine kreisfreie Stadt, die von keiner Untergliederung vertreten werden. Diese werden für die Berechnung des Finanzausgleichs dennoch als eine (virtuelle) Untergliederung behandelt, da der Landesverband hier die Tätigkeiten der fehlenden Gliederung weitestgehend übernehmen muss.
=== Einwohnerzahl ===
Jede Untergliederung muss die Menschen in ihrem Tätigkeitsgebiet erreichen. Folglich haben Untergliederungen mit einer größeren Bevölkerungszahl auch einen höheren Aufwand, der sich in der Finanzierung wiederspiegeln muss. Entsprechend der Liste [[Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg]] ergibt sich für die Untergliederungen des Landesverbandes folgendes Bild:
! 100,0
|}
 
=== Fläche ===
Als Flächenland stellt die räumliche Ausdehnung einer Untergliederung eine zusätzliche Herausforderung für deren Tätigkeit dar, welche sich wiederum in der Finanzierung wiederspiegeln muss. Entsprechend der Liste [[Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg]] ergibt sich für die Untergliederungen des Landesverbandes folgendes Bild:
! 100,0
|}
 
=== Mitglieder ===
Der Aufwand einer Untergliederung steigt auch mit der [[Mitglieder|Zahl ihrer Mitglieder]]. Entsprechend muss sich dies in der Finanzierung wiederspiegeln. Da sich die Mitgliedsbeiträge positiv auf die staatliche Parteienfinanzierung auswirken, aber auch auf Grund der unterschiedlichen Handhabung von "Karteileichen", sowie um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen den Anteil zahlender Mitglieder zu erhöhen, kann für die Berechnung sinnvollerweise nur von der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder ausgegangen werden. Mit Stand vom 31.12.2022 ergibt sich hierbei folgendes Bild:
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