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Wahlprogramm

495 Bytes hinzugefügt, 20:58, 8. Jul. 2023
Direkte Demokratie: WP0033
Im Jahr 2001 hat es zahlreiche Bürgerentscheide über die Zusammenlegung von Gemeinden gegeben. Allerdings wurden diese von den Gemeinderäten von "oben" angesetzt. Bisher besteht kein Automatismus, der gewährleistet, dass die Bürger zwingend das letzte Wort bei einer möglichen Fusion haben – so sollte es nach Ansicht der Piratenpartei Brandenburg aber sein. Grund dafür ist, dass eine Zusammenlegung von Gemeinden auch immer ein Weniger an Repräsentation bedeutet, da die Kommunalvertretung für deutlich mehr Menschen und ein größeres Gebiet zuständig ist. Die Piraten Brandenburg machen sich dafür stark, dass bei einer bevorstehenden Zusammenlegung von Gemeinden und Kreisen zwingend Bürgerentscheide in den betroffenen Kommunen bzw. Landkreisen stattfinden müssen. Ein Zusammenschluss erfolgt nur dann, wenn in den betroffenen Kommunen jeweils die Mehrheit zustimmt.
==== Änderungen der Verfassung nur durch das Volk ====
Die Verfassung des Landes Brandenburg ist - bislang - das einzige Gesetz in Brandenburg, das direkt vom Volk legitimiert wurde. Dieser Status der Verfassung ist beizubehalten. Daher setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass Änderungen der Verfassung zukünftig erst nach einer positiven Volksabstimmung wirksam werden.
Denn die Verfassung darf nicht zum Spielball der Politik werden, sondern hat diese rechtssatzungsmäßig zu regeln.
=== Wahlrecht ===
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