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→Automatisierte Kennzeichenerfassung: WP 0046
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende und automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es den Piraten Brandenburg unverständlich, dass solche Maßnahmen trotzdem zum Einsatz kommen. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.
Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die automatische Kennzeichenerfassung verboten wird. Als Ausnahme ist die Erfassung bei der Einreise in den Schengenraum zulässig (z.B. durch die Schifffahrt).
=== Erfassung und Speicherung von Biometrischen Daten ===