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K
→Antwort
* Zu 1.: Das Umlaufverfahren endete am 09.08. um 20:07 Uhr. Es wurde lediglich versäumt das Wiki zu aktualisieren. Dies wurde inzwischen korrigiert.
* Zu 2.: Bereits am Abend des 07.08. lag die Zustimmung von 4 der 5 Vorstandsmitglieder vor. Lediglich Axel konnte sich aus zeitlichen Gründen nicht innerhalb der Frist am Umlaufverfahren beteiligt, unterstützte aber grundsätzlich das Vorgehen des restlichen Vorstandes.
* Zu 3.: Die Frist regelt [[Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung_2022-10-14#Art._2.3_Abstimmungen_und_Beschlüsse|Artikel 2.3 der GO des Vorstandes]]. Der Abstimmungszeitraum soll nicht kürzer als 24h und nicht länger als 48h sein.
* Zu 4.: Ja
* Zu 4a: Nachdem der Landesvorstand darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die früher bestehende Möglichkeit eines Ländervotums gemäß des damaligen Art. 6 Abs. 2 des Bundesvorstandes vom aktuellen Bundesvorstand aus der Geschäftsordnung gestrichten wurde, konnte das vom Landesvorstand inhaltlich unterstützte Ländervotum nicht mehr angestrebt werden. Da das Vorhaben nicht weiter betrieben wurde, bestand auch keine Notwendigkeit einer gesonderten Information hierüber.