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SAPO/SO/0045

94 Bytes hinzugefügt, 12:42, 16. Sep. 2023
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Die Aufstellung der Liste und die Besetzung der Wahlkreise erfolgt über eine gemeinsame Aufstellungsversammlung.
 
Kommt eine Listenvereinigung nicht zustande, können eigene Wahlvorschläge gemacht werden.
 
|begruendung=Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden.
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