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Änderungen

Nordbrandenburg/Kommunalwahl 2024

16 Bytes hinzugefügt, 12:40, 24. Sep. 2023
K
Zeitplan
* 20. März 2024 (bis 81 Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr): Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 1 BbgKWahlG]). Dies sollte für die Piraten nicht erforderlich sein, da wir an der letzten Landtagswahl in Brandenburg teilgenommen haben.
* 29. März 2024 (bis 72 Tage vor der Wahl): Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 4 BbgKWahlG]).
* 3. April 2024 (bis 67 Tage vor der Wahl, 16:00 Uhr): Vorlage der beglaubigten [[Nordbrandenburg/Kommunalwahl_2024#Unterst.C3.BCtzerunterschriften|Unterstützerunterschriften]] bei der Wahlbehörde ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]).
* 4. April 2024 (bis 66 Tage vor der Wahl 12:00 Uhr): Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 27 Abs. 2 BbgKWahlG]). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 BbgKWahlG]. Gleichzeitig letzter Termin zur Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 BbgKWahlG]).
* 12. April 2024 (bis 58 Tage vor der Wahl): Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#37 § 37 Abs. 1 BbgKWahlG]).
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