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AG Programm/Geschäftsordnung

580 Bytes hinzugefügt, 16:41, 1. Okt. 2023
K
3. Mitgliedschaft
Mitglieder der AG Programm, die drei Sitzungen in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Programm teilgenommen, werden als inaktives Mitglied geführt. Ihr Stimmrecht ruht bis zur nächsten Teilnahme an einer Sitzung der AG.
 
Personen können zeitweilig oder dauerhaft von der Mitgliedschaft in der AG Programm ausgeschlossen werden, wenn ihr Handeln den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung zuwiderläuft. Der Ausschluss einer Person von der Mitgliedschaft ist zu begründen. Er bedarf eines Beschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei sich mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder an der Abstimmung beteiligen müssen. Der Betroffene ist vorab über seinen geplanten Ausschluss zu informieren. Ihm ist in der Sitzung, in der dieser beschlossen werden soll, Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.
=== 4. Koordinatoren ===
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