Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Nordbrandenburg/Hauptversammlung/2023.1

491 Bytes hinzugefügt, 19:24, 23. Okt. 2023
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zur Kommunalwahl kandideren kann jede Person, die am Wahltag (9. Juni 2024) mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche oder eine Staatsbürgerschaft der Europäischen Union besitzt und dessen ständiger Wohnsitz sich seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in einem der oben genannten Wahlgebiete befindet. Eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei ist nicht erforderlich.
 
Wichtig für alle Kandidaten zur Kommunalwahl: Bitte holt vor der Aufstellungsversammlung eine Wählbarkeitsbescheinigung bei Eurem Bürgeramt für alle Wahlgebiete ein, in denen ihr antreten möchtet und bringt diese zur Aufstellungsversammlung mit. Die entsprechende Vorlage zum Ausfüllen findet ihr auf der Webseite des Landeswahlleiters: [https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2024_Anlage_8a__Bescheinigung_der_Waehlbarkeit__KT__VGV__SVV__GV__OV__ausf%C3%BCllbar_.pdf Link]
Herzliche Grüße
4.284
Bearbeitungen

Navigationsmenü