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{{DefaultAntrag
|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2024.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Onlineversammlung ausbauen
|zusammenfassung=Hauptversammlungen sowohl als Präsenzversammlung als auch als virtuelle Versammlung
|text=Der Stadtparteitag des SV Potsdam möge beschließen:<br />

„§ 6 Die Hauptversammlung“ wird im folgenden Absatz geändert:<br />

(7) <sup>1</sup>Eine Hauptversammlung kann sowohl als Präsenzversammlung als auch als virtuelle Versammlung (Onlineparteitag) ohne gemeinsame physische Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort durchgeführt werden. <sup>2</sup>Die Form des Parteitages wird durch den Vorstand bestimmt.<br />

<sup>3</sup>Wahlen zu Parteiämtern und die Änderung der Satzung sind auch auf einem Onlineparteitag möglich, sofern das Parteiengesetz diese zulässt.<br />

<sup>4</sup>Der Vorstand kann entscheiden,<br />
a) dass eine Stimmabgabe unter Wahrung der Rechte aller Stimmberechtigten bei Beschlussfassungen und Wahlen ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen kann, wenn dabei die Sicherheit auch mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten, auf dem Stand der Technik gewährleistet ist, und<br />
b) welche Kommunikationsmittel dafür eingesetzt werden.<br />

<sup>5</sup>Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung gilt nur insoweit fort, inwieweit sie für eine Onlineversammlung anwendbar ist. <sup>6</sup>Eine Online-Hauptversammlung soll eine eigene Geschäftsordnung beschließen.<br />
|begruendung=Das Parteiengesetz wird novelliert. Wir wollen die Änderungen bei Inkraftreten sofort anwenden können.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009147.pdf

Alte Fassung in der Satzung:

(7) <sup>1</sup>Wird eine Hauptversammlung als Onlineversammlung durchgeführt, sind Wahlen zu Parteiämtern und die Änderung der Satzung nicht möglich. <sup>2</sup>Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung gilt nur insoweit fort, inwieweit sie für eine Onlineversammlung anwendbar ist. <sup>3</sup>Eine Online-Hauptversammlung soll eine eigene Geschäftsordnung beschließen.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2024.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
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