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→Plakate
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Der Regionalverband stellt pro Kandidaten ein Freikontingent an Personenplakaten. Dieses richtet sich nach der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Kandidiert ein Kandidat sowohl für den Kreistag als auch für eine StVV, so richtet sich das Freikontingent bei überlappenden Wahlkreisen nach dem bevölkerungsreichsten Wahlkreis; bei nicht überlappenden Wahlkreisen wird die Bevölkerung beider Wahlkreise addiert. Geplant ist, jeweils ein persönliches Plakat und ein Themenplakat zusammen aufzuhängen. Somit kommt noch einmal jeweils die gleiche Anzahl an themenbezogener Plakate hinzu. Über das Freikontingent hinausgehende Plakate sind vom Kandidaten durch Spenden selbst zu finanzieren.
=== Plakatiergenehmigungen ===
{|{{prettytable}}
! Gemeine
! Genehmigung erteilt
! Zulässige Anzahl
! Besondere Auflagen
|-
| Birkenwerder
| nein
| ?
| ?
|-
| Fürstenberg/Havel
| nein
| ?
| ?
|-
| Glienicke/Nordbahn
| nein
| ?
| ?
|-
| Gransee und Gemeinden
| nein
| ?
| ?
|-
| Hennigsdorf
| nein
| ?
| ?
|-
| Hohen Neuendorf
| nein
| ?
| ?
|-
| Kremmen
| nein
| ?
| ?
|-
| Leegebruch
| nein
| ?
| ?
|-
| Liebenwalde
| nein
| ?
| ?
|-
| Löwenberger Land
| nein
| ?
| ?
|-
| Mühlenbecker Land
| nein
| ?
| ?
|-
| Oberkrämer
| nein
| ?
| ?
|-
| Oranienburg
| nein
| ?
| ?
|-
| Velten
| nein
| ?
| ?
|-
| Zehdenick
| nein
| ?
| ?
|}