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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.6

888 Bytes hinzugefügt, 10:29, 28. Mär. 2010
Anmerkung von Marek und entsprechende Entgegnungen von Firefox
:::* Ich möchte lediglich drum bitten, auch wenn es eine Menge zu lesen gibt (Quellennachweise), sich die Ausführungen vor irgendwelchen Beurteilungen über mindere Deutsch-Kenntnisse durchzulesen. Wie bereits meine Mail sagt, die Sören dankenswerterweise von der HVL-ML auf die Aktive gesetzt hat, möchte ich Nachweise haben. Wenn es den anderen reicht, dass diese lediglich "lala" oder "ist gängiges Prozedere" oder "machen die anderen auch so" oder "hatte die Piratenpartei Bund am Anfang auch" als Antwort erhalten, dann ist das für diese so - für mich reicht es jedenfalls nicht aus in Betracht der Probleme und ist mehr als unbefriedigend .. und es sind noch nicht alle Punkte dargestellt, da noch ein Verfahren seit Oktober 2009 anhängig ist und hierzu noch einige Sachen unter Verschluss stehen. Mich würde es mal brennend interessieren wie man reagiert, wenn unberechtigte Forderungen seitens zB. einer Behörde eingehen. Wird dies hingenommen oder möchte man Nachweise haben? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 13:27, 27. Mär. 2010 (CET)
{{GreenBox1|1= Es sollte nicht Stilmittel eines Kreisvorsitzenden sein, Aussagen eines gewählten Landesvorstandes von Anbeginn seiner Wahl bis dato in Abrede zu stellen, flach zu negieren und Stimmungsmache zu betreiben, es ist bekannt das der KV Brandenburg bereits vor der Vorstandsneuwahl erheblich polarisiert wurde, Schlichtung kaum angenommen wurde und die Folge das Schiedsgerichtsverfahren gegen den Landesverband und seine Mitglieder ist. Die tatsächliche Aufgabe von Landkreisen ist Motivation für politisches Engagement herzustellen, den Landesverband mitzutragen und nicht immer wieder von vorn Angeblichkeiten zu streuen und über Flamewars Konfliktstoffe in den Vordergrund zu schieben, deren Richtigstellung dann jeweils den Eindruck von Konfliktsuche des Landesvorstandes herstellt.Eigentlich ist das Problem eines auf Kreisebene im KV Brandenburg, der seine Tätigkeit auf Landesebene umbricht. Eine Nachweislegung von Amtsträgern erfolgt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf Parteitagen, die regelmäßige Zeitpunkte haben, - Grüsse: --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 11:1529, 28. Mär. 2010 (CEST)}}
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