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{{Antrag
|nummer = KVA-2010.1
|datum = 12.04.2010
|gliederung = KV Cottbus
|antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
|thema =
Antrag auf Änderung der GO KV CB
|antrag =
Betrifft: Abschnitt 3 Vorstandssitzungen - Punkt 2 - Satz 1
Alt:
Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt, eine Vorstandssitzung zu verlangen.
Neu:
Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Betrifft: Abschnitt 3 Punkt 4
Alt:
Ausnahmen von der öffentlichen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
Neu:
Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werde.
|grund = Bessere grammatikalische Darstellung
|bemerkung =
|mitzeichner =
|gegner =
}}
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Antrag Cottbus]]
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{{Antrag
|nummer = KVA-2010.1
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Betrifft: Abschnitt 3 Vorstandssitzungen - Punkt 2 - Satz 1
Alt:
Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt, eine Vorstandssitzung zu verlangen.
Neu:
Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Betrifft: Abschnitt 3 Punkt 4
Alt:
Ausnahmen von der öffentlichen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
Neu:
Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werde.
|grund = Bessere grammatikalische Darstellung
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|mitzeichner =
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[[Kategorie:Antrag Cottbus]]