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{{Antrag
|nummer = KVA-2010.2
|datum = 12.04.2010
|gliederung = KV Cottbus
|antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
|thema =
Antrag auf Änderung der GO KV CB
|antrag =
Betrifft: Abschnitt 3.3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss - Satz 4
Alt:
Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann der letzte Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.
Neu:
Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder können Teile der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.
|grund =
Ein nichtöffentlicher Teil muss ja nicht immer am Ende sein. Besondere Umstände können jederzeit den Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit erforderlich machen.
|bemerkung =
|mitzeichner =
|gegner =
}}
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Antrag Cottbus]]
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{{Antrag
|nummer = KVA-2010.2
|datum = 12.04.2010
|gliederung = KV Cottbus
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Antrag auf Änderung der GO KV CB
|antrag =
Betrifft: Abschnitt 3.3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss - Satz 4
Alt:
Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann der letzte Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.
Neu:
Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder können Teile der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.
|grund =
Ein nichtöffentlicher Teil muss ja nicht immer am Ende sein. Besondere Umstände können jederzeit den Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit erforderlich machen.
|bemerkung =
|mitzeichner =
|gegner =
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[[Kategorie:Antrag Cottbus]]