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Cottbus/Antrag/KVA-2010.5

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{{Antrag
|nummer = KVA-2010.5
|datum = 12.04.2010
|gliederung = KV Cottbus
|antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
|thema =

Antrag auf Änderung der GO KV CB

|antrag =

Betrifft: Abschnitt 4. Tätigkeitsbericht - Punkt 2

Alt:

Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

Neu:

Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an den Kreisvorstand zu übergeben.

|grund =

Was ist, wenn einer zurücktritt und noch lange nicht gewählt wird? Es muss ja nicht nach jeder Beendigung eines Amtes gewählt werden.

|bemerkung =
|mitzeichner =
|gegner =
}}




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[[Kategorie:Antrag Cottbus]]
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