528
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 6 Der Kreisvorstand: Hinweis von Bastian Null oder ungerade. Danke :-)
*(b) einem/r StellvertreterIn,
*(c) dem/r KreiskassiererIn,
*(d) einem/r BeisitzerIn, Null oder einer geraden Anzahl an Beisitzern
(2) Die/der Vorsitzende vertritt den Kreisverband gerichtlich und außergerichtlich.